Individuelle Beratung
Kostenübernahme
Informationen und Tipps
Die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse kann erfolgen über:
- die Entlastungsleistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag §§ 45 a und b SGB XI (ab Pflegegrad 1) in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat
- die Verhinderungspflege § 39 SGB XI (ab Pflegegrad 2-5) in Höhe von bis zu 1612 im Jahr (unter bestimmten Voraussetzungen zzgl. bis zu 806 Euro der Kurzzeitpflege)
Selbstzahler
Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht gegeben sind, können Sie unsere Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin.
Wir unterstützen Sie bei Antragsstellungen.